Geprüfter Betriebswirt IHK

Öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (DQR-Niveau 7)

Einordnung der Qualifikation

Der Abschluss „Geprüfter Betriebswirt (IHK)“ ist die höchste Qualifikation im kaufmännischen Bereich außerhalb einer Hochschule. Er bereitet auf anspruchsvolle betriebswirtschaftliche Aufgaben mit Unternehmensverantwortung vor und setzt fundierte Kenntnisse in Planung, Steuerung und Analyse betrieblicher Prozesse voraus.

Ziel der Qualifikation und Kompetenzprofil

Die Weiterbildung zum „Geprüften Betriebswirt (IHK)“ qualifiziert zur verantwortungsvollen Lösung komplexer betriebswirtschaftlicher Aufgaben in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Größen und Organisationsformen. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, die Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse sowie die Berücksichtigung finanzieller, rechtlicher und normativer Rahmenbedingungen.

Bestandteil der Qualifikation ist ein unternehmerisch geprägtes, generalistisches Kompetenzprofil. Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein:

  • Betriebliche Entscheidungen methodisch zu begründen

  • Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Vorgaben einzuordnen

  • Personal- und Organisationsstrukturen zu gestalten

  • Nachhaltige Unternehmensführung zu berücksichtigen

  • Neue Problemstellungen in dynamischen Märkten zu bewerten und umzusetzen

Der Abschluss befähigt zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben im mittleren und oberen Management sowie zur eigenständigen unternehmerischen Tätigkeit. Zudem verleiht er den allgemeinen Hochschulzugang.

DQR-Niveau

Der Abschluss „Geprüfter Betriebswirt (IHK)“ ist dem DQR-Niveau 7 zugeordnet. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet staatliche und öffentlich-rechtliche Abschlüsse einem Kompetenzniveau zu. Bis 2016 waren diesem Niveau ausschließlich Masterabschlüsse und gleichgestellte Hochschulabschlüsse zugeordnet.

Die Zuordnung des Betriebswirt-Abschlusses zeigt, dass Weiterbildungsabschlüsse mit Praxisorientierung und betrieblicher Verantwortung ein vergleichbares Kompetenzniveau erreichen können. Weitere Informationen stellt der Deutsche Qualifikationsrahmen zur Verfügung:

Verlinkung zum DQR für weitere Informationen

Zugangsvoraussetzungen und Abschlussniveau

Nach § 3 der Prüfungsverordnung ist für die Prüfung zugelassen, wer:

  • eine IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann oder vergleichbar erfolgreich absolviert hat, oder

  • eine vor der Handwerkskammer erfolgreich abgelegte Prüfung zum kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung nachweisen kann, oder

  • wer eine erfolgreich absolvierte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule nachweisen kann, die auf eine Berufsausbildung aufbaut und anschließend mindestens eine einjährige Berufspraxis erworben hat, oder

  • wer einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis erworben hat.

Hinweis: In Sonderfällen kann die IHK Ausnahmen zulassen. Zuständig für die Entscheidung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Typischer Ausbildungsweg

Dreistufige Laufbahn in der kaufmännischen Weiterbildung:

  1. Berufsausbildung

  2. Weiterbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann, z. B. zum Wirtschaftsfachwirt oder Handelsfachwirt

  3. Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)

Prüfungsanmeldung und Organisation

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die für den Wohn- oder Arbeitsort zuständige Industrie- und Handelskammer. Die IHK prüft die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, informiert über Fristen und stellt die erforderlichen Formulare bereit.

Der Zulassungsprozess umfasst üblicherweise:

  1. Einreichung der vollständigen Nachweise

  2. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

  3. Entscheidung über Zulassung oder Ausnahmefälle

  4. Mitteilung der Prüfungstermine und organisatorischen Details

Die Gebühren für die Durchführung der Prüfung werden von der jeweiligen IHK festgelegt und können regional variieren.

Prüfungsstruktur nach aktueller Prüfungsverordnung

Die Prüfungsverordnung benennt in § 4 fünf Handlungsbereiche, auf die sich die Prüfung erstreckt:

„Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

  1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,

  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,

  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,

  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,

  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.“

Quelle: Prüfungsverordnung 2020, § 4.

In den weiteren Paragraphen wird erläutert, welche Themenbereiche jedem Handlungsbereich zugeordnet sind. Die aktuelle Verordnung unterscheidet sich damit von früheren Fassungen, die Inhalte nach Sachgebieten strukturierten. Heute werden die Themen in Handlungsbereiche gegliedert, die in der Praxis häufig fachübergreifende Zusammenhänge enthalten.

Vernetzte Aufgabenstellung in der Prüfung

Nach § 11 besteht der schriftliche Prüfungsteil aus drei situativen Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Teilaufgaben und ist innerhalb von 240 Minuten zu bearbeiten.

Für jede der drei Aufgaben gilt:

  • Die Aufgaben beruhen auf einer betrieblichen Situation.

  • Es sind alle Handlungsbereiche gleichzeitig zu berücksichtigen.

  • Bewertet werden methodisch begründete Lösungen, nicht die Wiedergabe isolierter Inhalte.

Damit entspricht die Prüfungsform realen betrieblichen Entscheidungsprozessen, in denen wirtschaftliche, rechtliche, organisatorische und strategische Aspekte gemeinsam beurteilt werden müssen.

Quelle: Prüfungsverordnung 2020, § 11.

Anforderungen in englischer Sprache

Nach § 11 Abs. 5 ist ein Teil der schriftlichen Aufgabenstellung in englischer Sprache zu bearbeiten. Dazu kann ein Wörterbuch genutzt werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage fachlicher Lösungskompetenz; die Sprachleistung dient dem Nachweis betrieblicher Kommunikationsfähigkeit.

Mündliche Prüfung und Projektarbeit

Nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils folgt gemäß § 12 der mündliche Prüfungsteil. Dieser umfasst:

  • Die Analyse betrieblicher Problemstellungen

  • Die Bewertung von Lösungsalternativen

  • Die Begründung eines wirtschaftlich umsetzbaren Vorgehens

Der Schwerpunkt liegt auf dem Handlungsbereich 5 („Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“). Die Dauer beträgt maximal 45 Minuten.

Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erfolgt der projektorientierte Prüfungsteil. Dieser umfasst:

  1. Schriftliche Projektarbeit

  2. Präsentation

  3. Projektbezogenes Fachgespräch

Die Bewertung richtet sich nach den Kriterien der Prüfungsverordnung. Entscheidend sind methodische Begründbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Lösungsvorschlags.

Quelle: Prüfungsverordnung 2020, § 12 und § 13.

Struktur der Lernmaterialien

Die Prüfungsverordnung gliedert die Inhalte in fünf Handlungsbereiche. Im Rahmenlehrplan des DIHK werden daher Querverweise genutzt, um fachlich zusammengehörige Themen miteinander zu verbinden. Für den Lernprozess bedeutet dies, dass Inhalte, die formal getrennt erscheinen, in der Anwendung häufig gemeinsam berücksichtigt werden müssen.

Fachverlage strukturieren Lerninhalte daher häufig nach thematischen Schwerpunkten. Eine solche Ordnung macht fachliche Zusammenhänge sichtbar, unterstützt den systematischen Aufbau von Wissen und orientiert sich zugleich an den Anforderungen der Prüfungspraxis.

Lernlogik und Herangehensweise

Da die schriftliche Prüfung vernetzte betriebliche Situationen bewertet und alle Handlungsbereiche gleichzeitig einzubeziehen sind, ergibt sich eine klare Lernlogik:

  • Themenzusammenhänge erkennen: Inhalte, die in der Prüfung gemeinsam angewendet werden, sollten beim Lernen als Einheit betrachtet werden

  • Komplexität reduzieren: Fachlich geordnete Themenfelder erleichtern die Bearbeitung anspruchsvoller Aufgabenstellungen

  • Anwendung vorbereiten: Strukturierte Beispiele und typische Entscheidungssituationen unterstützen das Verständnis der Prüfungsanforderungen

Diese Herangehensweise fördert die Fähigkeit, betriebliche Problemstellungen methodisch zu analysieren und fundierte Lösungen zu entwickeln. Die thematische Struktur der Lernmaterialien verbessert die Orientierung im Lernprozess und unterstützt die Anwendung von Inhalten in komplexen Prüfungssituationen.

Anforderungen an Lernunterlagen in dieser Weiterbildung

Die Vorbereitung auf die Prüfung umfasst ein breites Spektrum betriebswirtschaftlicher Inhalte, die in komplexen Entscheidungssituationen zusammengeführt werden. Lernunterlagen sollten diese Struktur aufgreifen und fachliche Zusammenhänge so darstellen, dass ein strukturierter Wissensaufbau möglich ist. Dazu gehört, dass betriebswirtschaftliche Modelle, Methoden und Vorgehensweisen präzise erläutert und ihre Anwendung in typischen betrieblichen Kontexten nachvollziehbar aufgezeigt werden.

Für den Lernprozess hat dies mehrere praktische Folgen:

  • Klare Orientierung: Umfangreiche Inhalte müssen übersichtlich gegliedert sein

  • Erkennbare Verknüpfungen: Die Beziehungen zwischen Fachgebieten sollten nachvollziehbar sein

  • Praxisnähe: Beispiele und grafische Übersichten erleichtern das Verständnis

  • Nachvollziehbarkeit: Ein systematischer Aufbau erleichtert Wiederholung und eigenständiges Lernen

Solche Lernunterlagen vermitteln nicht nur Fachwissen, sondern schaffen zugleich eine verlässliche Struktur, die den Umgang mit komplexen Aufgabenstellungen erleichtert und den Transfer in den beruflichen Alltag unterstützt, in dem betriebswirtschaftliche Fragestellungen ebenfalls fachübergreifend zu beurteilen sind.

Lernaufwand und zeitliche Anforderungen

Die Prüfungsverordnung (§ 2 Abs. 4 BBiG) sieht für den Erwerb der notwendigen Kompetenzen einen Lernumfang von insgesamt ca. 1.600 Stunden vor. Die Dauer hängt von Lernform, Vorwissen und persönlicher Lernorganisation ab (Vollzeit, Teilzeit, Selbststudium).

Hinweis zu persönlichen Lernvoraussetzungen

Der individuelle Lernaufwand wird maßgeblich beeinflusst durch:

  • Bereits vorhandenes Fachwissen

  • Individuelle Auffassungsgabe

  • Angewendete Lernmethoden

  • Organisation und Lernumgebung

  • Persönliche Motivation

Diese Aufzählung ist in keiner Weise bewertend zu betrachten, sondern führt nur verschiedene Einflussfaktoren auf den Lernprozess auf.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Je nach Bildungsanbieter und Lernform können unterschiedlich hohe Lehrgangs- und Prüfungsgebühren anfallen. Verschiedene öffentliche Förderprogramme können die Finanzierung unterstützen. Die folgenden Informationen dienen als Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Auflistung ist nicht abschließend und steht unter dem Vorbehalt aktueller Änderungen durch die zuständigen Stellen. Angaben zu individuellen Voraussetzungen oder Förderansprüchen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Förderinstitution.

  • Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach BBiG, HwO oder gleichwertigen Regelungen vorbereiten. Die Förderung umfasst einkommens- und vermögensunabhängige Zuschüsse sowie ergänzende Darlehensangebote.

    Förderfähige Kosten
    Bis zu 15.000 € der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können gefördert werden.
    Davon werden 50 % als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
    Die übrigen 50 % können über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanziert werden.

    Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen
    Bei Vollzeitfortbildungen können zusätzlich Unterhaltszuschüsse beantragt werden.
    Die Höhe richtet sich nach:

    • eigenem Einkommen und Vermögen

    • Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners (falls vorhanden)

    • Zahl der Kinder (mit Kindergeldanspruch)

    Der Unterhaltsbedarf setzt sich aus Grundbedarf, Wohnbedarf, möglichen Erhöhungsbeträgen sowie Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

    Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit: Aufstiegs-BAföG

  • Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Gefördert wird die berufliche Qualifizierung innerhalb der ersten Jahre nach dem Ausbildungsabschluss.

    Zugangsvoraussetzungen
    Eine Aufnahme ist in der Regel bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Zeiten für Freiwilligendienste oder Elternzeit können die Grenze auf bis zu 27 Jahre anheben.
    Vorausgesetzt wird eine der folgenden Leistungen:

    • Abschluss der Berufsausbildung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Note „gut“ (1,9 oder besser)

    • Platzierung unter den ersten drei eines überregionalen beruflichen Leistungswettbewerbs

    • begründeter Vorschlag durch Arbeitgeber oder Berufsschule bei nachweisbar besonderen Leistungen

    Zum Bewerbungszeitpunkt müssen Bewerberinnen und Bewerber entweder mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig oder bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet sein.

    Förderumfang
    Im Förderzeitraum von drei Jahren können Zuschüsse von insgesamt bis zu 8.700 € für verschiedene förderfähige Weiterbildungen beantragt werden.
    Der Eigenanteil pro Maßnahme beträgt 10 %.

    Zuständigkeit
    Das Stipendium wird – abhängig vom jeweiligen Ausbildungsberuf – von der zuständigen Kammer oder Berufsbildungsstelle vergeben, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war. Diese Stellen sind auch die ersten Ansprechpartner für die Antragstellung.

    Weitere Informationen stellt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zur Verfügung: Verlinkung zur SBB für weitere Informationen

  • Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter fördern berufliche Weiterbildungen mit Bildungsgutscheinen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem geprüft wird, ob eine Weiterbildung notwendig und förderfähig ist.

    Ziel der Förderung
    Ein Bildungsgutschein soll eine Arbeitslosigkeit beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit verhindern oder die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig verbessern.

    Förderumfang

    • Übernahme der Weiterbildungskosten, einschließlich Lernmittel und Prüfungsgebühren

    • Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte

    • Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme

    • Weitergewährung von Arbeitslosengeld während der Weiterbildung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

    Förderberechtigte

    • Arbeitssuchende und Arbeitslose, wenn eine Weiterbildung die Chancen auf eine Beschäftigung erhöht

    • Unter besonderen Umständen auch Beschäftigte, wenn die Maßnahme im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses die berufliche Qualifikation erweitert und damit zur Sicherung der Beschäftigung beiträgt

    Rechtliche Grundlage ist § 81 Abs. 4 SGB III.

    Weitere Informationen stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit: Verlinkung zur Bundesagentur für Arbeit für weitere Informationen

  • In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen. Die Bezeichnungen und Regelungen unterscheiden sich je nach Landesrecht (z. B. Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung).

    Anspruch und Umfang
    In der Regel stehen fünf Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr zur Verfügung.
    In einigen Bundesländern kann der Anspruch zweier Jahre zusammengefasst werden, sodass bis zu zehn Tage Bildungsurlaub in einem Jahr genommen werden können.

    Hinweise

    • Die Anerkennung der jeweiligen Bildungsmaßnahme richtet sich nach den Vorgaben des Bundeslandes, in dem der Arbeitsplatz liegt.

    • Antragsfristen und Formalien variieren; viele Bundesländer verlangen eine vorherige Anmeldung beim Arbeitgeber.

    Beispielhafte Informationen zum Bildungsurlaub stellt z. B. die Bundesagentur für Arbeit Niedersachsen zur Verfügung.
    Eine Übersicht aller Landesregelungen bietet die Informationsseite Bildungsurlauber.de

  • Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungen ihrer Beschäftigten, wenn diese einen erkennbaren Nutzen für die Organisation haben. Die Formen der Unterstützung können variieren und hängen von Unternehmensgröße, Personalbedarf und internen Regelungen ab.

    Mögliche Unterstützungsformen

    • Finanzielle Beteiligung an Lehrgangs- oder Prüfungsgebühren

    • Bezahlter oder teilbezahlter Sonderurlaub für Präsenzphasen oder Prüfungen

    • Flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Gleitzeit oder Freistellungen für Lernphasen

    • Reduzierter Beschäftigungsumfang für die Dauer der Weiterbildung

    • Anpassung des Arbeitsvertrags, wenn eine Weiterbildung mit einer späteren Weiterbeschäftigung verbunden werden soll

    Hinweis
    Es kann sich lohnen, Weiterbildungswünsche aktiv anzusprechen. Viele Arbeitgeber profitieren von qualifizierten Mitarbeitenden und sind bereit, individuelle Lösungen zu finden, wenn ein erkennbarer Mehrwert für das Unternehmen besteht.

  • Fortbildungskosten können in vielen Fällen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine beruflich veranlasste Aus- oder Weiterbildung handelt, die nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums stattfindet. Ein gesetzlicher Höchstbetrag besteht hierfür nicht.

    Mögliche absetzbare Kosten

    • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

    • Kosten für Lernmittel, Arbeitsmittel und Fachliteratur

    • Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung

    • Aufwendungen für Lerngemeinschaften

    • Zinsen für ein Ausbildungs- oder Weiterbildungsdarlehen (nicht jedoch Tilgungsanteile)

    Hinweis
    Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder das jeweils zuständige Finanzamt.

Lernmaterialien für die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)

Fachliteratur von FüBI
FüBI bietet strukturierte Fachbücher für die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt (IHK).
Die Inhalte orientieren sich an der aktuellen Prüfungsverordnung und unterstützen Sie dabei, betriebswirtschaftliche Themen geordnet zu erarbeiten und in Prüfungssituationen sowie im beruflichen Alltag sicher anzuwenden.

Weiterführende Lernmaterialien
Je nach Lernstand können Sie einzelne Themenbereiche vertiefen oder das komplette Set als zusammenhängende Grundlage nutzen.
Eine Übersicht aller verfügbaren Bände finden Sie im Shop.

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